Gratis-Zahnspangen: „Die Mehrheit geht leer aus“

Bilanz der Zahnärzte
krone.at 30.06.2016, 11:03

Heftige Kritik an der Gratis-Zahnspange

Heftige Kritik an der Gratis-Zahnspange für Jugendliche und Kinder. Ein Jahr nach der Einführung im Juli 2015 zieht die Zahnärztekammer eine Zwischenbilanz. Der Schluss: Das neue System sei insgesamt ungerecht, weil die Zahnspangen – zumindest in Wien – nur in ganz schweren Fällen gezahlt werden. Dadurch profitieren nur relativ wenige Patienten von der Regelung.

Laut Wiener Gebietskrankenkasse wurden in der Bundeshauptstadt bis Ende März rund 3300 Gratis-Zahnspangen bewilligt. Das entspricht zwei bis drei Prozent der gestellten Anträge. Eltern sparen sich bei einer dreijährigen Behandlungsdauer etwa 5500 Euro. Dafür gibt es von Claudius Ratschew, Vizepräsident der Wiener Zahnärztekammer, zwar Lob. Allerdings gebe es die bittere Kehrseite, dass die Mehrheit im Gegensatz zu früher meist gar keine finanziellen Zuschüsse mehr bekommt.

Die Mehrheit geht leer aus

Die festsitzende Gratis-Zahnspange gibt es nur, wenn die Zähne eine bestimmte Mindestabweichung von der idealen Zahnstellung aufweisen. Auf einer fünfstelligen Skala müssen dafür die Stufen vier oder fünf erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, werden laut Ratschew die Anträge „kategorisch abgelehnt“. Bevor die Gratis-Zahnspange im Juli 2015 eingeführt wurde, hätte es hingegen für alle Kinder, die Zahnspangen benötigten, zumindest Zuschüsse gegeben.
Gratis-Zahnspangen: „Die Mehrheit geht leer aus“

Ratschew: „Zweiklassenmedizin wurde geschaffen“

Ratschew ist der Ansicht, dass auf diese Weise eine Zweiklassenmedizin geschaffen wurde. „Ich verstehe überhaupt nicht, wie man gerade Kindern eine medizinische Behandlung vorenthalten kann, die nur in einem bestimmten Alter möglich ist“, kritisierte Ratschew am Donnerstag in Radio Wien. Die konkrete Zahl der Eltern, die sich angesichts der nun höheren Kosten gegen eine Regulierung der Zähne ihrer Kinder entscheiden, sei nicht bekannt. Allerdings gebe es von zahlreichen Zahnärzten entsprechende Berichte.

Laut Kammer sind die Krankenkassen eigentlich dazu verpflichtet, bei herausnehmbaren Spangen – auf der Skala also die Stufen eins bis drei – 50 Prozent der Kosten zu übernehmen. Derzeit wären dies rund 430 Euro pro Jahr. Ratschew: „Der Patient kann sich das entweder gefallen lassen oder auf dem Rechtsweg seinen Anspruch einfordern.“ Einen Präzedenzfall gibt es aber nicht.